Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Planitarium GbR
Maienbeeck 30
24576 Bad Bramstedt
Vertreten durch Adrian Krafft und Christopher Betker
Stand: Juni 2026
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Planitarium GbR (nachfolgend „Planitarium") und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, Werkleistungen sowie die Bereitstellung digitaler Leistungen.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
* Webentwicklung
* Softwareentwicklung
* Hosting
* Wartungsverträge
* Suchmaschinenoptimierung (SEO)
* Design und Branding
* KI-Beratung und KI-Lösungen
* SaaS-Dienstleistungen
* sonstige digitale Dienstleistungen
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit einzelne Regelungen nichts anderes bestimmen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Planitarium diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Planitarium sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
* schriftliche Auftragsbestätigung,
* Annahme eines Angebots,
* digitale Bestätigung,
* oder den Beginn der Leistungserbringung.
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§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können Mehrkosten verursachen.
(3) Planitarium ist berechtigt, geeignete Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.
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§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
* erforderliche Informationen vollständig bereitzustellen,
* Inhalte, Texte, Bilder und Logos rechtzeitig zu liefern,
* Zugangsdaten bereitzustellen,
* einen Ansprechpartner zu benennen,
* Entscheidungen zeitnah zu treffen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
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§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 50 % des vereinbarten Auftragswertes.
(3) Die Restzahlung ist nach Fertigstellung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung oder SaaS werden jeweils im Voraus berechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Planitarium berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.
(6) Planitarium kann bei Zahlungsverzug Hosting-, Wartungs- oder SaaS-Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einschränken oder aussetzen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
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§ 6 Termine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Fristen verlängern sich angemessen bei:
* höherer Gewalt,
* Lieferproblemen Dritter,
* Ausfällen von Infrastruktur,
* fehlender Mitwirkung des Kunden.
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§ 7 Abnahme
(1) Werkleistungen gelten als abgenommen,
* wenn der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt,
* die Website oder Software produktiv nutzt,
* oder innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich geltend macht.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
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§ 8 Änderungswünsche (Change Requests)
Änderungswünsche nach Projektbeginn oder nach erfolgter Abnahme stellen zusätzliche Leistungen dar und werden nach Aufwand oder gemäß gesondertem Angebot berechnet.
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§ 9 Nutzungsrechte
(1) Individuell für den Kunden entwickelte Websites, Software oder Designs gehen nach vollständiger Bezahlung in die vereinbarten Nutzungsrechte des Kunden über.
(2) Allgemeine Frameworks, Bibliotheken, Module, Templates, Werkzeuge sowie wiederverwendbare Bestandteile verbleiben im Eigentum von Planitarium.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Planitarium.
(4) Der Kunde darf nach Übergabe Änderungen an den für ihn entwickelten Leistungen selbst oder durch Dritte vornehmen.
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§ 10 Inhalte des Kunden
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass überlassene Inhalte, Bilder, Texte, Videos, Marken oder Logos frei von Rechten Dritter sind.
Der Kunde stellt Planitarium von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten entstehen.
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§ 11 Hosting
(1) Planitarium bietet Hosting-Leistungen einschließlich technischer Betreuung an.
(2) Planitarium führt regelmäßige Backups nach dem vereinbarten Leistungsumfang durch.
(3) Wartungsarbeiten oder technische Störungen können vorübergehende Einschränkungen verursachen.
(4) Vereinbarte Service Levels (SLA) ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
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§ 12 Wartungsverträge
Wartungsverträge können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
* WordPress-Updates
* Systemupdates
* Plugin-Updates
* Sicherheitsupdates
* Backups
* Monitoring
Nicht Bestandteil eines Wartungsvertrags sind insbesondere:
* Designänderungen
* Funktionserweiterungen
* neue Inhalte
* Programmierarbeiten
* individuelle Anpassungen
Diese Leistungen werden gesondert vergütet.
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§ 13 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Planitarium schuldet ausschließlich die fachgerechte Durchführung vereinbarter Optimierungsmaßnahmen.
Eine Garantie für bestimmte Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen, Leads oder Umsätze wird ausdrücklich nicht übernommen.
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§ 14 KI-Beratung und KI-Lösungen
(1) Planitarium berät zu gängigen KI-Systemen und entwickelt individuelle KI-Lösungen.
(2) KI-generierte Inhalte können unvollständig, fehlerhaft oder rechtlich zu prüfen sein.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor ihrer Nutzung eigenständig fachlich und rechtlich zu überprüfen.
(4) Planitarium übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder den wirtschaftlichen Erfolg KI-generierter Ergebnisse.
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§ 15 SaaS-Leistungen
(1) SaaS-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach vorheriger Ankündigung gesperrt werden.
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§ 16 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Planitarium erhält zunächst das Recht zur Nachbesserung.
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§ 17 Haftung
(1) Planitarium haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Planitarium nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste besteht nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
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§ 18 Referenznennung
Planitarium ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Verwendung des Kundennamens, des Firmenlogos sowie von Screenshots der entwickelten Website oder Software als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien und in Präsentationen zu veröffentlichen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
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§ 19 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
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§ 20 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von Planitarium.
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# § 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bad Segeberg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.


